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   VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18 A   

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https://dejure.org/2021,53194
VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18 A (https://dejure.org/2021,53194)
VG Dresden, Entscheidung vom 11.03.2021 - 1 K 3044/18 A (https://dejure.org/2021,53194)
VG Dresden, Entscheidung vom 11. März 2021 - 1 K 3044/18 A (https://dejure.org/2021,53194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Russische Föderation: Keine flüchtlingsschutzrechtlich relevante Lage bei Familie mit homosexuellem Vater; interne Schutzmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    Auch ist keine tatsächliche Gefahr ersichtlich, in der Russischen Föderation auf so schlechte humanitäre Verhältnisse zu treffen, die in außer gewöhnlichen Einzelfällen als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu bewerten ist und daher die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 23; VGH BW, Urt. v. 24. Juli 2013 - A 11 S 697/13 -, juris Rn. 80 mit Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    Auch ist keine tatsächliche Gefahr ersichtlich, in der Russischen Föderation auf so schlechte humanitäre Verhältnisse zu treffen, die in außer gewöhnlichen Einzelfällen als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu bewerten ist und daher die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 23; VGH BW, Urt. v. 24. Juli 2013 - A 11 S 697/13 -, juris Rn. 80 mit Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR).
  • VG München, 26.04.2016 - M 16 S7 16.30786

    Abschiebungshindernis wegen schwerer Erkrankung

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustands alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Herkunftsland eintreten wird, weil er auf die dort unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seiner Leiden angewiesen wäre und anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. VG München, Beschl. v. 26. April 2016 - M 16 S7 16.30786 -, juris Rn. 16 m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VG Potsdam, 09.08.2017 - 6 K 4539/16

    Asylanspruch eines tschetschenischen Staatsangehörigen; inländische

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    Zwar verdient diese Zuwen dung Anerkennung, dürfte aber auch dann nicht möglich sein, wenn der Kläger zu 1 einer Berufstätigkeit in Deutschland nachgehen will, zumal es sich bei den Krankheiten der Kläger zu 2 und 4 um keine Krankheiten im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG handelt (vgl. dazu unter 3., die einer ständigen Betreuung bedürften. Ergänzend muss er sich auf die sozialadäquate und landestypische Unterstützung durch die nach wie vor in der Russischen Föderation leben den Verwandten verweisen lassen (vgl. VG Potsdam, Urt. v. 9. August 2017 - 6 K 4539/16.A -, juris Rn. 43), wobei anzumerken ist, dass die Kläger sich vor der Ausreise 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schil derung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 59).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    Dagegen bietet nach der Rechtsprechung des Bundesverwal tungsgerichts ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Exis tenzminimum in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, zumutbare, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Le bensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    Die inländische Fluchtalternative setzt insoweit voraus, dass der Asylsuchende in dem in Betracht kommenden Gebiet vor politischer Verfolgung bzw. einem drohenden Schaden hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung gleich kommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerwG, Urt. v. 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Dresden, 11.03.2021 - 1 K 3044/18
    Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn den Schutzsuchenden am Ort der internen Fluchtalternative ein Leben erwartet, das zu Hunger, Verelen dung und letztlich zum Tod führt, oder wenn er dort nichts Anderes zu erwarten hat als ein Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1987 - 9 C 285.86 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 06.02.2019 - 5 A 1066/17
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